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Erwerbsersatzentschädigung

Dienstleistende erhalten jeweils nach Ablauf ihres Dienstes eine sogenannte Meldekarte (Militärkarte). Arbeitnehmende geben auf dieser Karte die verlangten Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse an und leiten diese weiter an ihre

  • Arbeitgebenden, die den Abschnitt D auszufüllen haben. Die Original-Meldekarte wird zusammen mit allen Lohnbescheinigungen an die zuständige Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle weitergeleitet, bei der der Arbeitgebende angeschlossen ist
  • Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle, wenn sie selbstständigerwerbend sind
  • Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle, wo sie als Selbstständigerwerbende Beiträge entrichten, wenn sie gleichzeitig Arbeitnehmende und selbstständigerwerbend sind
  • letzten Arbeitgebenden, wenn sie arbeitslos sind. Dieser wird die Meldekarte an seine Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle weiterleiten
  • letzten Arbeitgebenden, wenn sie während des Studiums erwerbstätig sind (Werkstudentinnen und Werkstudenten)
  • kantonale Ausgleichskasse oder deren AHV-Zweigstelle am Domizil der Lehranstalt, wenn sie nichterwerbstätige Studierende sind
  • Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle, wenn sie als Nichterwerbstätige AHV-beitragspflichtig sind

Weitere Informationen über die Erwerbsausfallentschädigungen vermittelt Ihnen das nachstehende Merkblatt:

Erwerbsersatzentschädigung