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Erwachsenen- und Kindesschutz

Die Abteilung Erwachsenen- und Kindesschutz führt Abklärungen über minderjährige und erwachsene Personen durch, die administrativer und/oder sozialer Unterstützung bedürfen. Weitere Aufgaben sind der Erbschaftsdienst und die Alimentenvermittlung.

Bruno Bianchet, Leiter Abteilung Erwachsenen- und Kindesschutz

Die Abteilung Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) führt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Abklärungen über die persönlichen Verhältnisse von minderjährigen und erwachsenen Personen durch, welche auf Unterstützung angewiesen sind. Benötigt jemand Hilfe und Schutz, begleitet die Abteilung EKS die betroffenen Menschen auf Anordnung der KESB im Rahmen von Beistandschaften. Der EKS berät und begleitet Menschen zudem auf freiwilliger Basis.

Weiter führt die Abteilung Siegelungen von Nachlässen nach dem Tod von Personen durch. 

Leitbild der Abteilung Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) [pdf, 117 KB] 1

Die Dienststellen der Abteilung Erwachsenen- und Kindesschutz umfassen: 

  1. Leitbild der Abteilung Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) [pdf, 117 KB] – https://www.biel-bienne.ch/public/upload/assets/1169/DSS_EKS_Leitbild_2019_D.pdf?fp=1
  2. Erbschaftsdienst – https://www.biel-bienne.ch/de/erbschaftsdienst.html/808
  3. Zentrale Dienste – https://www.biel-bienne.ch/de/zentrale-dienste.html/809
  4. Dienst für Erwachsene – https://www.biel-bienne.ch/de/erwachsenenschutz.html/547
  5. Dienst für Kinder und Jugendliche – https://www.biel-bienne.ch/de/kindesschutz.html/558
  6. 032 326 20 11 – tel:+41323262011
  7. E-Mail – mailto:info.eks@biel-bienne.ch
  8. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Zentralstrasse+49,+2501+Biel,+Switzerland