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Erleichterte Einbürgerung: So gehen Sie vor

Hier finden Sie Informationen zur erleichterten Einbürgerung. Diese Möglichkeit besteht für ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner, für Kinder von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie für Personen der dritten Ausländergeneration.

Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Er führt das Verfahren durch und fällt den Entscheid.

Self-Check Einbürgerung

Erfahren Sie in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen:

 Link zum Self-Check Einbürgerung 

Der Self-Check informiert aktuell nur über die erleichterte Einbürgerung aufgrund

  • Ehe mit Schweizer/-in
  • in eine Ehe umgewandelte eingetragene Partnerschaft mit Schweizer/-in
  • Ausländer/-in der dritten Generation

Bitte beachten Sie: Der Self-Check Einbürgerung dient Ihrer Information und gewährt keinen Anspruch auf eine allfällige Einbürgerung.

Voraussetzungen für Ehepartnerinnen und Ehepartner

  • Sie haben insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt (wovon das letzte Jahr vor der Gesuchseinreichung ohne Unterbruch);
  • Sie leben seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger oder einer Schweizer Bürgerin;
  • Sie können sich in einer Landessprache verständigen;
  • Sie sind in der Schweiz integriert und gefährden die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht.

Voraussetzungen für Kinder

Für ausländische Kinder von Schweizer Staatsangehörigen ist in gewissen Fällen eine erleichterte Einbürgerung möglich. Bitte wenden Sie sich für nähere Auskünfte an das Staatssekretariat für Migration

Erleichterte Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration

Informationen erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM).

Das Video der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) erklärt Ihnen das Vorgehen. 

Gesuch um eine erleichterte Einbürgerung

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung reichen Sie bitte beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein. Das SEM wird Ihr Gesuch anschliessend auch bearbeiten.

Das Gesuchsformular können Sie über das Kontaktformular des Staatssekretariats für Migration beziehen.

Kontakt und Informationen

Staatssekretariat für Migration (SEM)
Sektion Einbürgerungen
3003 Bern-Wabern
einbuergerung@sem.admin.ch