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Elterliche Sorge: Gemeinsam Verantwortung tragen

Mit einer Erklärung bestätigen beide Eltern, dass sie gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder tragen wollen. Hier finden Sie alle Informationen zur gemeinsamen elterlichen Sorge.

Die gemeinsame elterliche Sorge ist von Gesetzes wegen der Normalfall. Nur in Ausnahmefällen und wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die elterliche Sorge einem einzigen Elternteil (Mutter oder Vater) zuteilen.

Das bedeutet: Als unverheiratete Eltern tragen Sie gemeinsam die Verantwortung für ihre gemeinsamen Kinder und entscheiden alle wichtigen Angelegenheiten der Kinder zusammen. Sie bestätigen dies in einer gemeinsamen, schriftlichen Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt oder der KESB.

Weitere Informationen zur gemeinsamen elterlichen Sorge finden Sie auf der Seite der KESB 1.

Wenn Sie sich nicht über die gemeinsame elterliche Sorge einigen können, sollten Sie sich an eine Beratungsstelle wenden. Kommt keine Einigung zustande, regelt die KESB die Einzelheiten der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Für weitere Fragen zur gemeinsamen elterlichen Sorge können Sie sich auch an den Dienst für Kinder und Jugendliche (DKJ) der Stadt Biel 2 wenden.

  1. KESB – https://www.kesb.dij.be.ch/de/start/Kinder-Jugendliche/elterliche-sorge-mit-unterhalt-und-besuchsrecht.html
  2. Dienst für Kinder und Jugendliche (DKJ) der Stadt Biel – https://www.biel-bienne.ch/de/kindesschutz.html/558
  3. 032 326 20 11 – tel:+41323262011
  4. E-Mail – mailto:info.eks@biel-bienne.ch
  5. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Zentralstrasse+49,+2501+Biel,+Switzerland