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Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 25.03.2020 publiziert.

Publikationen der städtischen Direktionen:

Stadtkanzlei:

Aufgrund der Coronavirus-Epidemie und der Einstufung der Situation als ausserordentliche Lage durch den Bundesrat wurden die Dienstleistungen der Bieler Stadtverwaltung reduziert. Die Bevölkerung wird gebeten, die städtischen Stellen telefonisch, per Post oder E-Mail zu kontaktieren. Einige Schalter stehen der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung, andere nur noch beschränkt. Die Zeiten sind auf der Website der Stadt Biel ersichtlich, www.biel-bienne.ch (auf den jeweiligen Seiten der Dienste), auch die Hauptnummer der Stadtverwaltung (032 326 11 11) erteilt diesbezüglich Auskunft.

Für Personen über 65 Jahren sowie Personen mit erhöhtem Risiko oder einer geschwächten Gesundheit ist das Coronavirus besonders gefährlich. Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer: Bleiben Sie zu Hause ! Verschiedene Institutionen und Organisationen haben Dienstleistungen geschaffen, um Ihnen zu helfen (zum Beispiel Lieferdienste für Ihre Einkäufe). Die Hotline der Stadt Biel gibt darüber Auskunft, beantwortet Ihre Fragen oder unterstützt Sie mit den passenden Hilfsangeboten zu Ihren Bedürfnissen. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag, 9.00 bis 17.00 Uhr, unter der Nummer 032 326 11 17 (deutsch) oder 032 326 11 16 (français). Für alle anderen Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus rufen Sie bitte die Hotline des Kantons Bern an: 0800 634 634 (täglich von 8.00 bis 17.00 Uhr).

Gärtnerei und Friedhöfe:

Bestattungen über Ostern, 1. Mai, Auffahrt und Pfingsten 2020

Während den Feiertagen im 1. Halbjahr 2020 wird wie folgt bestattet:

Am Donnerstag 09. April 2020 um 10.00, 11.00 und 14.00 Uhr.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass an folgenden Tagen in den Bieler Friedhöfen und in den 3 Kapellen keine Abdankungen stattfinden. Ebenso finden an diesen Tagen keine Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen statt.

am Freitag, 10. April 2020 (Karfreitag)

am Montag, 13. April 2020 (Ostermontag)

am Freitag, 01. Mai 2020 (Tag der Arbeit)

am Donnerstag, 21. Mai 2020 (Auffahrt)

am Freitag, 22. Mai 2020

am Montag, 01. Juni 2020 (Pfingstmontag)

Alle Anmeldungen der Todesfälle und Aufbahrungen können Sie bis zum Vortag des jeweiligen Feiertages im Büro der Friedhofverwaltung, Tel. 032 326 26 61, tätigen.

Baugesuche:

Baugesuch Nr: BG24623

Gesuchsteller: Burgergemeinde Bözingen, Solothurnstrasse 7, 2504 Biel

Projektverfasser: Kistler Vogt Partner AG, Jurastrasse 52, 2503 Biel

Standort: Sägefeldweg 62, 64, 2504 Biel, Parzelle Nr. 8959, 892

Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Gebäude

Zonenplan: Bauzone 4
Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell -/15
Mischzone B
Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone B

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 24.04.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24483

Gesuchsteller Allianz Suisse, Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Richtiplatz 1, 8304 Wallisellen

Projektverfasser: wahlirüefli, Architekten und Raumplaner AG, Dammweg 3, 2502 Biel

Standort: Theodor-Kocher-Strasse 11, 2502 Biel, Parzelle Nr. 2360

Bauvorhaben: Umbau und Umnutzung der bestehenden Liegenschaft

Zonenplan: Bauzone 4
Bauzone K (Kleinbauten) im Hof
Geschlossene Bauweise
Hofbauweise
Mischzone B
Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 40%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 24.04.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24595

Gesuchsteller: B&M Zahnärzte, Dres med. dent. Gloria Brechbühler & Melany Mata, Hans-Hugi-Stasse 12, 2502 Biel

Projektverfasser: Artiv Innenarchitektur AG, Freiburgstrasse 4, 3150 Schwarzenburg

Standort: Hans-Hugi-Strasse 12, 2502 Biel, Parzelle Nr. 7960

Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung der bestehenden Zahnarztpraxis

Zonenplan: Bauzone 5 innerhalb der Baulinien
Bauzone K (Kleinbauten) im Hof
Geschlossene Bauweise
Hofbauweise
Besondere Gestaltungsperimeter "Bahnhofquartier"
Mischzone B
Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 50%

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 17.04.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24589 (Nachtrag Ausnahme)

Gesuchsteller: Schweizerische Eidgenossenschaft, EFD-Bundesamt für Bauten + Logistik), Fellerstrasse  21, 3003 Bern

Projektverfasser: spaceshop Architekten GmbH, Alleestrasse 11, 2503 Biel

Standort: Bözingenstrasse 74, 2502 Biel, Parzelle Nr. 3873

Bauvorhaben: Umbau einer Squashhalle zu einer polysportiven Halle mit der Sanierung des Dach und der Fenster

Zonenplan: Bauzone 3

Annähernd geschlossene Bauweise

Mischzone B

Schutzobjekt: K-Objekt (erhaltenswert)

Erforderliche Ausnahme(n): Art. 22 Baugesetz (BauG; BSG 721.0) (Hindernisfreies Bauen)

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 17.04.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24010-D

Gesuchsteller: Vorsorgestiftung des Spitalzentrums Biel, Vogelsang 84, Postfach 1212, 2501 Biel

Projektverfasser: Harttig Architekten GmbH, Falkenstrasse 17, 2502 Biel

Standort: Im Eichhölzli (vor der Einfahrt zum Gebäude 7a), 2502 Biel, Parzelle Nr. 3425

Bauvorhaben: Aufhebung eines Parkplatzes in der blauen Zone

Zonenplan: Öffentlicher Verkehrsraum

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone Au

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 17.04.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Polizeiinspektorat Biel:

Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958, beim Befahren der Neumarktstrasse.

Wegen Arbeiten für die Erneuerung der Brücke an der Neumarktstrasse sind folgende Verkehrsmassnahmen nötig:

  1. Die Zufahrt auf der Neumarktstrasse wird ab der Kreuzung mit der General-Dufour-Strasse in Fahrtrichtung Süden bis zur Florastrasse nur noch Anwohnern und dem Zubringerdienst gestattet sein.
  1. Auf der Neumarktstrasse, in Fahrtrichtung Süden, ab der Florastrasse, «Einfahrt verboten» für sämtlichen Verkehr.
  1. Die Umleitung nach Süden erfolgt via Jurastrasse in die Silbergasse.
  1. Oberer Quai, nordseitig, Abschnitt Jurastrasse – Neumarktstrasse «allgemeines Fahrverbot» mit Ausnahme Zubringerdienst.

Dauer der Verkehrsmassnahmen: Montag, 23.03.2020, 07:00 Uhr bis Ende 2020.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

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