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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 24. Juni 2020

Ratifizierung der Klima- und Energie-Charta Städte und Gemeinden

Der Gemeinderat hat die «Klima- und Energie-Charta Städte und Gemeinden» ratifiziert. Zusammen mit zahlreichen weiteren Städten und Gemeinden bekennt sich die Stadt Biel damit zu der Notwendigkeit, ihren Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Die unterzeichnenden Städte setzen sich alle eine 100% erneuerbare Energieversorgung ohne Treibhausgasemissionen sowie eine effiziente Energienutzung zum Ziel. Ausserdem wollen die ratifizierenden Städte ihre konsumbedingten Treibhausgasemissionen reduzieren und systematische Erfolgskontrollen bezüglich dieser Zielsetzungen durchführen.

Mit der Ratifikation zeigen sich die betroffenen Städte bereit, sich ihrer klimapolitischen Verantwortung zu stellen und setzen ein Zeichen, dass Städte und Gemeinden einen wichtigen Beitrag zur Beschränkung der Klimaerwärmung leisten können, wenn sie diese Herausforderung mit Überzeugung, Mut und Kreativität anpacken.

Verpflichtungskredit für die Umgestaltung der Bushaltestelle «Hohlenweg» am Blumenrain

Der Gemeinderat hat einen Kredit von CHF 292'000.00 für die Umgestaltung der Bushaltestelle «Hohlenweg» am Blumenrain genehmigt. Mit dem Kredit wird die Bushaltestelle nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes erstellt. Gleichzeitig wird die Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger im Bereich östlich der Einmündung vom Lindenweg und der Bermenstrasse in den Blumenrain durch bauliche Massnahmen verbessert. Die Bauarbeiten beginnen in der zweiten Augusthälfte 2020 und dauern rund drei Monate. Während den Bauarbeiten bleibt der Blumenrain für den motorisierten Individualverkehr in Fahrtrichtung Spital befahrbar, in Fahrtrichtung Zentrum wird dieser über den Dählen- und Meisenweg umgeleitet. Der öffentliche Verkehr fährt während der Bauarbeiten wie gewohnt. Für den Fuss- und Veloverkehr bleibt der Blumenrain im Baustellenbereich offen.

Der Gemeinderat stimmt der Anpassung des Bundesgesetzes über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen zu, verlangt aber eine Kompensation der Steuerausfälle

Der Gemeinderat hat seine Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesgesetzes über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen verabschiedet. Er kann die Ausführungen in der Vorlage nachvollziehen, führt die Revision doch dazu, die Besteuerung den aktuellen Anlagebedingungen anzupassen und auf diese Weise eine Überbesteuerung der Rentenleistungen zu verhindern. Allerdings führt auch diese Revision erneut zu Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden, wobei die Stadt Biel bekanntlich besonders stark betroffen ist resp. sein wird. Es ist kaum anzunehmen, dass sich die Anlagebedingungen in naher Zukunft zu Gunsten einer wiederum höheren Besteuerung verändern werden und die aus der Vorlage resultierenden Ausfälle nicht mehr eintreten würden. Wahrscheinlicher ist, dass die Steuerausfälle mit allen ihren negativen Auswirkungen über längere Zeit bestehen bleiben. Zudem muss angenommen werden, dass die Coronavirus-Pandemie das Steuersubstrat stark beeinträchtigen wird. Der Gemeinderat der Stadt Biel stimmt deshalb der Gesetzesanpassung, welche der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung trägt zu, verlangt aber eine umfanggleiche Kompensation der Ertragsausfälle.

Stellungnahme zur Vernehmlassung Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023)

Der Gemeinderat hat – zuhanden des Schweizerischen Städteverbandes – seine Stellungnahme zur Revision des Energiegesetzes EnG des Bundes (Fördermassnahmen ab 2023) verabschiedet, welche sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet. Die Vorlage ist Bestandteil der Umsetzung der Energiestrategie 2050, welche bekanntlich in den Städten und Gemeinden in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 eine besonders deutliche Zustimmung fand. Ebenfalls eine klare Unterstützung der Städte findet das neue Klimaziel des Bundesrats. Insofern unterstützt der Gemeinderat der Stadt Biel eine Revision des EnG, die zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 und des Klimaziels netto Null bis 2050 beiträgt. Der Gemeinderat betont aber in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Städteverband, dass eine substanzielle Förderung der Erzeugung von erneuerbarer Energie und des Ausbaus einheimischer Produktion auch ab 2023 notwendig ist, und weist zudem darauf hin, dass insbesondere in einem allfällig vollständig geöffneten Strommarkt flankierende Massnahmen zugunsten der erneuerbaren Energien und eine ausreichende Förderung zur Sicherstellung der Erfüllung der Energiestrategie 2050 erforderlich sind.

Die Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) wird begrüsst

Der Gemeinderat hat seine Stellungnahme zu der sich in der Vernehmlassung befindenden Teilrevision der CO2-Verordnung verabschiedet. Der Gemeinderat hat bereits mehrmals festgehalten, dass er sich an den Zielen des Pariser Übereinkommens orientiert und die Klimaneutralität bis im Jahr 2050 anstrebt. Um dieses Ziel erreichen zu können, setzt sich der Gemeinderat auch auf Bundesebene für ein ambitioniertes Vorgehen in der Klimapolitik ein. Mit der geplanten Teilrevision der CO2-Verordnung will der Bund in erster Linie eine drohende Regulierungslücke durch die Verzögerung des Inkrafttretens des neuen CO2-Gesetzes schliessen, dessen Totalrevision zurzeit läuft. In seiner Stellungnahme begrüsst der Gemeinderat die vorgesehenen Änderungen, insbesondere die Verschärfung des Absenkpfades des Emissionshandelssystems sowie den Einbezug der Luftfahrt in dieses System. Weiter begrüsst der Gemeinderat, dass die Umgehung der Emissionsgrenzwerte für Neufahrzeuge mit der revidierten Verordnung erschwert wird.

Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2021: der Gemeinderat begrüsst sie grösstenteils

Der Gemeinderat hat seine Stellungnahme zu den geplanten «Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie BFE mit Inkrafttreten Anfang 2021» verabschiedet. In den von der Revision betroffenen Verordnungen sind wichtige gesetzliche Bestimmungen enthalten, welche Auswirkungen auf den Ausbau der erneuerbaren Energien auf Gemeindeebene, sowie auf den städtischen Energieverbrauch haben werden. Der Gemeinderat begrüsst die geplanten Änderungen grösstenteils, zumal sie den Ausbau der erneuerbaren Energien begünstigen werden. Insbesondere die geplante räumliche Übersicht über sämtliche Elektrizitätsproduktionsanlagen der Schweiz könnte das Monitoring des Ausbaus der erneuerbaren Energien in der Stadt Biel stark vereinfachen. Einzig im Bereich der Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen würde der Gemeinderat eine stärkere Unterstützung für kleine Anlagen bevorzugen, als dies im Revisionsentwurf geplant ist.

Zusicherung des Gemeindebürgerrechts der Einwohnergemeinde Biel

Der Gemeinderat hat 44 in Biel wohnhaften Personen den Zusicherungsentscheid zur Einbürgerung erteilt. Unter ihnen sind 31 Personen in der Schweiz geboren. Unter den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern sind 22 Erwachsene und 22 Minderjährige.