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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 17. Juni 2020

Einräumung eines Darlehens an «Grip Climbing Biel/Bienne AG» 

Die Stadt Biel hat der Grip Climbing Biel/Bienne AG ein Darlehen in der Höhe von CHF 150'000.00 eingeräumt, damit diese ihre Aktivitäten unter optimalen Bedingungen aufnehmen kann. Die Grip Climbing Biel/Bienne AG befindet sich am Rennweg 62 und wird das Gebäude unter anderem mit dem X-Project teilen, das Aktivitäten für die Jugend anbietet. Die Stadt Biel geht mit der Gewährung von Darlehen bekanntlich zurückhaltend vor. Im vorliegenden Fall wird mit der Kletterhalle der stetig steigenden Nachfrage nach diesem Sportangebot nachgekommen und es handelt sich bei der Förderung durch ein Darlehen somit um eine gezielte Förderung des Breitensports und des öffentlichen Sportangebots in der Stadt Biel für Bielerinnen und Bieler und Auswärtige.

Der Gemeinderat unterstützt die Revision des kantonalen Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge

Der Gemeinderat hat dessen Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge verabschiedet. Grundsätzlich geht es in der Vorlage um eine ökologische Reform des Gesetzes über die Besteuerung von Strassenfahrzeugen, ausgelöst durch die grossrätliche Motion 171-2018 Trüssel vom 3. September 2018. Nebst ökologischen Zielsetzungen hat die Motion eine Erhöhung der bernischen Motorfahrzeugsteuer auf mindestens dem schweizerischen Mittelwert zum Ziel und rechnet mit ca. CHF 40 Mio. Mehreinnahmen. Dadurch wird der Volksentscheid vom September 2012 zur Vorlage «Steuerliche Entlastung der Strassenfahrzeuge im Kanton Bern», welcher zu einem Einnahmenausfall von rund 100 Millionen Franken pro Jahr zu Lasten der Allgemeinheit geführt hat, zumindest teilweise korrigiert. Gleichzeitig wird beabsichtigt, dass die Mehreinnahmen von ca. CHF 40 Mio. zur Senkung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen zu verwenden sind, was durch den Grossen Rat in einem separaten Geschäft beschlossen werden soll.
Der Gemeinderat begrüsst die vorgeschlagene ökologische Ausgestaltung der Strassenverkehrssteuer und die für bestimmte Fahrzeugkategorien erhöhte Motorfahrzeugsteuer ausdrücklich, zumal dies der vom Gemeinderat der Stadt Biel verabschiedeten Klimastrategie 2050, Teil Klimaschutz, entspricht. Um das darin verankerte Ziel der Klimaneutralität bis ins Jahr 2050 zu erreichen, braucht es zwingend wirksame Massnahmen, um die Emissionen aus dem Verkehr zu reduzieren. Die vorliegende Erhöhung und ökologische Ausgestaltung der Motorfahrzeugsteuer ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. 

Ablehnung der Anpassung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer 

Der Gemeinderat hat die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer verabschiedet. Gemäss der Einschätzung des Bundesrats stellen die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe ein Hindernis für den Schweizer Kapitalmarkt dar. Auch sollen Sicherungslücken bei der geltenden Verrechnungssteuer bestehen. 
Die Vorlage beinhaltet einen Wechsel zum sogenannten Zahlstellenprinzip und die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen. Zinszahlungen auf Obligationen schweizerischer Unternehmen unterliegen einer Verrechnungssteuer von 35%. Schweizer Obligationen werden deshalb als unattraktiv eingestuft, selbst wenn die Anleger Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung der Steuer haben. Die Verrechnungssteuer soll inskünftig nicht mehr beim Schuldner resp. der Schuldnerin (z.B. Unternehmen das eine Obligation ausgibt und darauf Zinsen entrichtet) abgeführt werden, sondern von der Zahlstelle der Anlegerin (z.B. die Bank, bei der die Anlegering die Obligation in einem Depot hält), das sogenannte Zahlstellenprinzip.
Der Bundesrat hofft, mit der vorliegenden Reform beide Probleme nachhaltig zu entschärfen. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen unterscheidet der Bundesrat zwischen statischen und dynamischen Effekten. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Reform zu einmaligen Mindereinnahmen und in späteren Jahren zu Mehreinnahmen führen soll. Die negativen statischen Auswirkungen auf die Einnahmen aus der vorliegenden Verrechnungssteuerreform fallen zu 90 Prozent beim Bund an, die restlichen 10 Prozent entfallen auf die Kantone. Bei den angenommenen Mehreinnahmen und der erwähnten Kostenneutralität stützt sich der Bundesrat vor allem auf dynamische Effekte die nicht gesichert sind. Gemäss den Daten der Steuerverwaltung des Kantons Bern belief sich der gesamtschweizerische Kantonsanteil 2019 auf CHF 830 Mio. wobei dem Kanton Bern 12 Prozent = CHF 99.6 Mio. zufielen. Die Gemeinden sind durch die Verrechnungssteuer nicht direkt betroffen. Fallen jedoch beim Kanton Bern durch den statischen Effekt Mindereinnahmen von CHF 99.6 Mio. an, werden die Folgen voraussichtlich wiederum Sparmassnahmen sein, von denen auch die Gemeinden betroffen sein werden. Zudem hat der Bund in den letzten Monaten massive Mehrausgaben zur Bekämpfung der Folgen der Coronakrise leisten müssen. 
Der Gemeinderat ist der Meinung, dass heute nicht abschliessend beurteilt werden kann, welche (steuerlichen) Massnahmen im Nachgang zur Coronakrise sowie vor dem Hintergrund einer zunehmend protektionistischen Wirtschaftspolitik auf internationaler Ebene allenfalls sinnvoll sein könnten.
Aufgrund dieser Überlegungen lehnt der Gemeinderat der Stadt Biel die vorgeschlagene Reform der Verrechnungssteuer ab.

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 des Bundes: der Gemeinderat verlangt, dass die Beiträge für Lärmschutzmassnahmen auf dem aktuellen Niveau belassen werden 

Der Gemeinderat bezieht, im Rahmen der Vernehmlassung zum «Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021» des Bundes, Stellung zur geplanten Änderung der Lärmschutzverordnung. Lärm verursacht in der Schweiz jedes Jahr hohe gesundheitliche und volkswirtschaftliche Kosten, wobei der Grossteil dieser Kosten auf Strassenlärm zurückzuführen ist. Städte sind hiervon besonders betroffen, 90% der von Lärm betroffenen Personen leben in Städten. Lärmschutz gehört zu den gesetzlichen Aufgaben einer Gemeinde. Die geplante Änderung der Lärmschutzverordnung sieht nun zwar eine zu begrüssende Aufhebung der zeitlichen Befristung der Bundesbeiträge bis 2022 vor, was eigentlich unterstreichen würde, dass der Schutz vor übermässigem Lärm eine Daueraufgabe ist. Gleichzeitig will der Bund jedoch seine Unterstützung für Lärmschutzmassnahmen ab 2025 markant kürzen und die Last auf die Kantone und Gemeinden abwälzen. Der Gemeinderat setzt sich in seiner Stellungnahme dafür ein, dass der Bund seine Beiträge für Lärmschutzmassnahmen auf dem aktuellen Niveau belässt und damit seine Verantwortung weiterhin wahrnimmt. Gleichzeitig begrüsst der Gemeinderat die Änderung, dass die Bundesmittel künftig nach der Wirkung der ergriffenen Massnahmen bemessen werden sollen. Somit können Bundesmittel flexibel dort eingesetzt werden, wo am meisten Menschen von Lärmschutz profitieren.

Verpflichtungskredit für die Ersatzbeschaffung eines Lieferwagens

Das Polizeiinspektorat Biel stellt die Verkehrslenkung während Veranstaltungen, bei Grossbaustellen, Blaulichteinsätzen und sonstigen Ereignissen sicher. Für die dazu benötigten Transporte von Signalisationsanlagen, Absperrgittern und Plakatständern werden zwei Lieferwagen eingesetzt. Ein Lieferwagen mit dem Jahrgang 2001 muss ersetzt werden. Der Gemeinderat hat daher für die Ersatzbeschaffung einen Kredit von CHF 80'000.00 bewilligt.

Verpflichtungskredit für die Ersatzbeschaffung eines Dienstfahrzeugs

Der Gemeinderat hat für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges der Einwohner- und Spezialdienste (ESD) einen Kredit von CHF 30'000.00 bewilligt. Den Mitarbeitenden des Bereichs Ortspolizei/SIP der ESD steht für die täglichen Dienstfahrten ein Kleinfahrzeug zur Verfügung. Das alte, 14-jährige Fahrzeug soll durch ein neues Fahrzeug mit Elektroantrieb ersetzt werden.

Verpflichtungskredite für die Ersatzbeschaffung von zwei Kleinkehrmaschinen

Zur Bewältigung des zunehmenden Reinigungsbedarfs hat das Strasseninspektorat in den vergangenen Jahren in verschiedenen Quartieren der Stadt Kleinkehrmaschinen zum Einsatz gebracht, welche es erlauben, auch bei engen Platzverhältnissen effizient zu arbeiten. Zwei Maschinen unterschiedlicher Grösse aus den Jahren 2010 bzw. 2011 sind aufgrund der geleisteten Betriebsstunden und der dadurch zu erwartenden Reparaturaufwendungen zu ersetzen. Der Gemeinderat hat für die Ersatzbeschaffung zwei Verpflichtungskredite von CHF 80'000.00 bzw. 100'000.00 bewilligt.

Verpflichtungskredit für die Ersatzbeschaffung eines Tiefenlüfters

Bei der Stadtgärtnerei steht seit 2001 ein Tiefenlüfter im Einsatz, mit dem die Naturrasen auf den Fussballfeldern belüftet werden. Nach 19 Jahren und über 5'000 Arbeitsstunden muss das Gerät ersetzt werden. Aufgrund des Alters erweist sich zudem die Beschaffung von Ersatzteilen als äusserst schwierig, teilweise gar unmöglich. Der Gemeinderat hat daher einen Kredit von CHF 65'000.00 für eine Ersatzanschaffung bewilligt.

Kanalisationserneuerung an der Weidstrasse (Abschnitt Heideweg - Brüggstrasse) 

Der Gemeinderat hat einen Kredit von CHF 650'000.00 für die Erneuerung der Kanalisation in der Weidstrasse, im Abschnitt zwischen Heideweg und Brüggstrasse, genehmigt. Die Bauarbeiten werden mit den geplanten Werkleitungserneuerungen des ESB koordiniert. Sie beginnen voraussichtlich im Spätsommer 2020 und dauern 8-10 Monate.