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Einführung einer neuen Verkehrsführung an der Bermenstrasse, Waldrainstrasse und am Meisenweg

Ab dem 15. Juni 2020 wird die Bermenstrasse in die Tempo-30-Zone des Möösliquartiers eingegliedert und zwischen dem Beundenweg und dem Blumenrain als Einbahnstrasse mit Fahrtrichtung Nord betrieben, wobei sie mit Fahrrädern und Mofas auch weiterhin in beiden Richtungen befahren werden kann. Parallel dazu wird die Waldrainstrasse zu einer Einbahnstrasse in Richtung Westen mit einer Ausnahme für Busse, Velos und Mofas, während der Meisenweg ab dem Lindenweg als Einbahnstrasse Richtung Norden geführt wird, Velos und Mofas ausgenommen.

Vorgeschichte

Am 21. Februar 2018 entschied der Gemeinderat die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der Bermenstrasse. Am 7. März 2018 publizierte die Direktion Bau, Energie und Umwelt im Amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen die Verkehrsmassnahmen, welche die Bermenstrasse, die Waldrainstrasse, den Meisenweg sowie den Mon-Désirweg betrafen. Diese Massnahmen waren am 1. März 2018 vom Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreise III genehmigt worden.

Im Anschluss an diese Publikation waren gegen diese Massnahmen beim Regierungs-statthalteramt Biel Beschwerden erhoben worden. Das Regierungsstatthalteramt Biel hiess die Beschwerden gegen die Anpassung der Verkehrsführung am 28. September 2018 gut und wies diejenigen gegen die Einführung der Tempo-30-Zone sowie alle Beschwerden gegen die Verkehrsmassnahmen im Lindenquartier ab.

Am 31. Oktober 2018 erhob die Einwohnergemeinde Biel eine Verwaltungsrechtsbeschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern gegen den Entscheid des Regierungsstatthalteramts Biel betreffend die Bermenstrasse. Hinsichtlich der Verkehrsmassnahmen für Waldrainstrasse und den Meisenweg erhoben die Gegner und Gegnerinnen gegen den Entscheid des Regierungsstatthalteramts Biel ebenfalls eine Verwaltungsrechtsbeschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern fiel am 24. Februar 2020. Letzteres hiess die Beschwerde der Einwohnergemeinde Biel gut und hob damit den Entscheid des Regierungsstatthalteramts Biel betreffend die Anpassung des Verkehrsregimes auf der Bermenstrasse auf. Die Beschwerden gegen die Verkehrsmassnahmen an der Waldrainstrasse und am Meisenweg wurden abgewiesen. Der Entscheid wurde am 11. Mai 2020 rechtskräftig, da das Urteil des Verwaltungsgerichts von allen Parteien akzeptiert wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern berücksichtigte bei seinem Entscheid die Zweckmässigkeit der Verkehrsberuhigungsmassnahmen in den Wohnquartieren, dank denen die Ziele in Bezug auf die Verlagerung des Verkehrs auf die Hauptachsen und die Autobahn erreicht werden können. 

Durch die Eröffnung des Ostasts kam es zu einer Reduktion der Belastung, die es nun durch Begleitmassnahmen zum Schutz der Wohnquartiere zu festigen gilt. Die Verflüssigung des Verkehrs auf dem Kreuzplatz stellt sicher, dass auf den Hauptachsen genügend Kapazität vorhanden ist, um die Quartiere Linden und Möösli oder die Autobahn zu erreichen. Mit der Umsetzung der kombinierten nachfolgenden Verkehrsmassnahmen wird der Schleichverkehr durch das Lindenquartier beschränkt, welcher je nach Wegstrecke immer noch attraktiv ist. 

Waldrainstrasse, Meisenweg und Mon-Désirweg 

Das Einbahnregime auf der Waldrainstrasse zwischen dem Meisen- und dem Finkenweg erhöht die Sicherheit in Bezug auf die dort verkehrenden Gelenkbusse, denn bereits heute führt der enge Strassenquerschnitt dazu, dass Autos, die einen Bus oder andere breite Fahrzeuge kreuzen, auf das Trottoir ausweichen. Dies führt zu sehr gefährlichen Situationen für die Fussgängerinnen und Fussgänger auf dieser als Schulweg genutzten Strecke sowie für die Anwohnerinnen und Anwohner, welche von der Haustür direkt aufs Trottoir treten. Mit der Einbahn mit Ausnahme für Busse und Velofahrende erfordern pro Stunde nur noch vier Busse ein langsames Kreuzen. 

Ausserdem wird, um die Durchfahrt für den quartierfremden Verkehr weniger attraktiv zu gestalten, auf dem Meisenweg zwischen der Waldrainstrasse und dem Lindenweg eine Einbahnstrasse errichtet. Schliesslich können dadurch, dass auf dem Meisenweg Richtung Norden kein Motorfahrzeugverkehr mehr besteht, die Velofahrenden künftig auf dem Mon-Désirweg in beiden Richtungen verkehren und die Kreuzung mit dem Meisenweg ist gesichert.

Bermenstrasse

Auf der Bermenstrasse wird zwischen dem Beundenweg und dem Blumenrain eine Einbahnstrasse Richtung Norden eingerichtet, welche aus Sicherheitsgründen und zur Verringerung der Lärm- und Schadstoffemissionen in die Tempo-30-Zone des Möösliquartiers integriert wird. Ein Velostreifen sorgt für die Sicherheit der Velos, die in die Gegenrichtung fahren. Die Bermenstrasse soll zu einer wichtigen Langsamverkehrsachse werden. Mit dem geplanten Veloweg auf der Gartenstrasse zwischen dem Stadtzentrum und der Madretschstrasse zeichnet sich via den Blumenrain und die Bermenstrasse eine attraktive Route für den Velo-und Fussverkehr zwischen Brügg, dem Möösliquartier und dem Zentrum ab. Die Aufwertung der Bermenstrasse ist Teil der langfristigen Vision zur Aufwertung der Quartiere und Gestaltung komfortabler Achsen für den Langsamverkehr.

Damit die Strasse den Anforderungen an die neue Verkehrsführung entspricht, sind punktuell Umgestaltungen erforderlich. Das Erscheinungsbild der Strasse soll mit Verengungen, dem Verschieben von bestehenden Parkfeldern auf die Strasse, der Pflanzung von 10 neuen Bäumen und dem Aufstellen von Sitzbänken neugestaltet werden. Diese Massnahmen sind notwendig, damit die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dieser geradlinigen Achse eingehalten wird und damit die Sicherheit der Zugänge zu mehreren Parzellen gewährleistet ist. Dadurch wird diese gesichtslose Strasse, welche zu einer wichtigen Langsamverkehrsachse werden wird, aufgewertet und erhält einen wohnlicheren Charakter.

Nächste Etappen

Die Signalisation und eine provisorische Markierung der Verkehrsmassnahmen an der Bermenstrasse – sowie die Einführung des neuen Verkehrsregimes an der Waldrainstrasse und dem Meisenweg – werden unmittelbar umgesetzt. Für die Umsetzung dieser Massnahmen werden keine grösseren Beeinträchtigungen des Verkehrs erwartet.

Für die baulichen Massnahmen wurde im Juni 2018 ein Baugesuch eingereicht. Wegen der laufenden rechtlichen Verfahren beantragte die Stadt Biel im Oktober 2018 die Sistierung des Baubewilligungsverfahrens. Dieses wird nun wieder aufgenommen. 

Mit der Baubewilligung können die baulichen Massnahmen voraussichtlich im Frühling 2021 erfolgen. Die Bauarbeiten werden in Koordination mit einem Netzausbau des Energie Service Biel/Bienne und dem Einbau des Deckbelages auf der gesamten Bermenstrasse koordiniert.

Plan neue Verkehrsführung Bermen- und Waldrainstrasse sowie Meisenweg [pdf, 2.3 MB]

Plan der neuen Verkehrsführung an der Bermen- und Waldrainstrasse sowie am Meisenweg

www.biel-bienne.ch/verkehr