Navigieren in Biel

Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 01.04.2020 publiziert

Publikationen der städtischen Direktionen

Gemeinderat

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Notrecht das Kaufrecht an der Liegenschaft Mattenstrasse 90 zur Sicherstellung des städtischen Schulraumbedarfs in eigener und abschliessender Kompetenz ausgeübt und dafür eine Ausgabe von 8,535 Mio. Franken bewilligt. Dieser Beschluss wurde notwendig, weil die Frist zur Ausübung des Kaufrechts am 31. Mai 2020 definitiv ausläuft. Die Volksabstimmung vom 17. Mai 2020, anlässlich derer das Geschäft dem Volk hätte unterbreitet werden sollen, wurde jedoch in der Zwischenzeit vom Bundesrat wegen der ausserordentlichen Lage aufgrund der Coronavirus-Pandemie abgesagt.

Aufgrund der demografischen Entwicklung benötigt die Stadt Biel dringend zusätzlichen Schulraum. Hinzu kommt, dass das Schulhaus Platanes an der Alleestrasse 35 aufgrund seines Zustands in den kommenden Jahren total saniert oder ersetzt werden muss, womit ein wichtiger Anteil an vorhandenem Schulraum jedenfalls vorübergehend wegfallen wird. Während der Bauphase für die Renovation oder den Ersatz des Schulhauses Platanes ist in diesem Perimeter somit zwingend eine Ersatzlösung für die Unterbringung der Schülerinnen und Schüler erforderlich. Die Liegenschaft Mattenstrasse 90 / Alleestrasse 23 wird einen Teil dieses Bedarfs abdecken.

An der Mattenstrasse 90 / Alleestrasse 23 mietet die Stadt Biel seit Februar 2017 bereits die Räumlichkeiten im Ostteil des Gebäudes und nutzt diese als Schulraum. Gleichzeitig mit dem Abschluss des Mietvertrages wurde mit der Vermieterin ein Kaufrechtsvertrag abgeschlossen, mit welchem der Stadt Biel das Recht am Kauf der gesamten Liegenschaft bis am 31. Mai 2020 eingeräumt wurde. Der Kaufpreis für die erwähnte Liegenschaft beträgt CHF 6'934'880.00.

Der Erwerb der Liegenschaft Mattenstrasse 90 / Alleestrasse 23 bietet eine optimale Gelegenheit zusätzlichen Schulraum auf städtischem Boden zu schaffen resp. zu sichern. Im Westteil des Gebäudes an der Mattenstrasse 90 / Alleestrasse 23 kann Raum für 6 zusätzliche Primarschulklassen geschaffen werden. Die bereits vorhandenen und aktuell gemieteten Schulräumlichkeiten im Gebäude können dadurch weiter ausgebaut und genutzt werden und die Lage in der Nähe der Primarschule Madretsch und des Collèges secondaire des Platanes sowie unweit des Zentrums ist geradezu ideal.

Das Geschäft hätte am 18./19. März 2020 vom Stadtrat zuhanden der Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 behandelt werden sollen. Aufgrund der durch die Coronavirus-Pandemie eingetretenen ausserordentlichen Lage mussten sowohl diese Stadtratssitzung als auch die Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 annulliert werden. Der Gemeinderat der Stadt Biel ist aktuell die einzige beschlussfähige städtische Behörde und oberstes Führungsorgan in ausserordentlichen Lagen. In Absprache mit dem Büro des Stadtrates beschliesst der Gemeinderat deshalb im Sinne einer Notrechtsmassnahme anstelle der ordentlich zuständigen Organe die Ausübung des Kaufrechts und die dazu erforderliche Ausgabe. Der Kauf kostet knapp 7 Mio. Franken, für den weiteren Aus- und Umbau zu Schulraum sind rund 1,5 Mio. Franken erforderlich.

An seiner Sitzung vom 25. März 2020 hat der Gemeinderat deshalb den folgenden Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat der Stadt Biel beschliesst, das Kaufrecht für die Liegenschaft an der Mattenstrasse 90 / Alleestrasse 23 gemäss Ziff. 7 des Kaufrechtsvertrags vom 23. Februar 2017 auszuüben und bewilligt für den Kauf sowie für den Um- und Ausbau der Liegenschaft für zusätzlichen Schulraum einen Kredit von CHF 8,535 Mio.

Namens des Gemeinderates

Der Stadtpräsident: Erich Fehr
Die Stadtschreiberin: Barbara Labbé                  

Stadtkanzlei

Aufgrund der Coronavirus-Epidemie und der Einstufung der Situation als ausserordentliche Lage durch den Bundesrat wurden die Dienstleistungen der Bieler Stadtverwaltung reduziert. Die Bevölkerung wird gebeten, die städtischen Stellen telefonisch, per Post oder E-Mail zu kontaktieren. Einige Schalter stehen der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung, andere nur noch beschränkt. Die Zeiten sind auf der Website der Stadt Biel ersichtlich, www.biel-bienne.ch (auf den jeweiligen Seiten der Dienste), auch die Hauptnummer der Stadtverwaltung (032 326 11 11) erteilt diesbezüglich Auskunft.

Für Personen über 65 Jahren sowie Personen mit erhöhtem Risiko oder einer geschwächten Gesundheit ist das Coronavirus besonders gefährlich. Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer: Bleiben Sie zu Hause ! Verschiedene Institutionen und Organisationen haben Dienstleistungen geschaffen, um Ihnen zu helfen (zum Beispiel Lieferdienste für Ihre Einkäufe). Die Hotline der Stadt Biel gibt darüber Auskunft, beantwortet Ihre Fragen oder unterstützt Sie mit den passenden Hilfsangeboten zu Ihren Bedürfnissen. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag, 9.00 bis 17.00 Uhr, unter der Nummer 032 326 11 17 (deutsch) oder 032 326 11 16 (français). Für alle anderen Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus rufen Sie bitte die Hotline des Kantons Bern an: 0800 634 634 (täglich von 8.00 bis 17.00 Uhr).

Kehrichtabfuhr

Papier, Glas und Metall werden vorläufig wieder abgeholt

Dank der guten Kontakte zu privaten Unternehmen und deren Unterstützung, konnten zusätzliche Fahrer eingestellt werden. Die Sammlungen für Glas, Papier und Metall können daher weitergeführt werden.

Die Durchführung der Sammlungen ist abhängig von der Personalsituation, die sich angesichts der Corona-Pandemie schnell verändern kann. Allenfalls müssten Sammlungen kurzfristig annulliert werden. In diesen Fällen sind Sie gebeten, die bereitgestellten Abfälle am Abend wieder zurückzustellen.

Die Stadt Biel dankt Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Gärtnerei und Friedhöfe

Bestattungen über Ostern, 1. Mai, Auffahrt und Pfingsten 2020

Während den Feiertagen im 1. Halbjahr 2020 wird wie folgt bestattet:
Am Donnerstag 9. April 2020 um 10.00 / 11.00 und 14.00 Uhr.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass an folgenden Tagen in den Bieler Friedhöfen und in den 3 Kapellen keine Abdankungen stattfinden. Ebenso finden an diesen Tagen keine Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen statt:
am Freitag, 10. April 2020 (Karfreitag)
am Montag, 13. April 2020 (Ostermontag)
am Freitag, 1. Mai 2020 (1. Mai)
am Donnerstag, 21. Mai 2020 (Auffahrt)
am Freitag, 22. Mai 2020
am Montag, 1. Juni 2020 (Pfingstmontag)

Alle Anmeldungen der Todesfälle und Aufbahrungen können Sie bis zum Vortag des jeweiligen Feiertages im Büro der Friedhofverwaltung, T: 032 326 26 61, tätigen.

Öffentliches Bauwesen

Stadtplanung

Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «Brühlstrasse» (ZPP 1.3 und 1.4)

Kantonale Genehmigung und Inkraftsetzung

Die in der Volksabstimmung am 20. Oktober 2019 beschlossene Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «Brühlstrasse» (ZPP 1.3 und 1.4) ist vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung am 20. Februar 2020 in Anwendung von Art. 61 des kantonalen Baugesetzes (BauG) genehmigt worden.

Die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen können bei der Stadtplanung Biel, Kontrollgebäude, 5. Stock, Zentralstrasse 49, Biel eingesehen werden.

Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «Mett-Zentrum» (ZPP 3.1) und der Überbauungsordnung «Mett-Zentrum»

Kantonale Genehmigung und Inkraftsetzung

Die in der Volksabstimmung am 20. Oktober 2019 beschlossene Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung «Mett-Zentrum» sowie die vom Gemeinderat am 08. Mai 2019 beschlossene Teiländerung der Überbauungsordnung «Mett-Zentrum» sind vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung am 20. Februar 2020 in Anwendung von Art. 61 des kantonalen Baugesetzes (BauG) genehmigt worden.

Die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung und Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen können bei der Stadtplanung Biel, Kontrollgebäude, 5. Stock, Zentralstrasse 49, Biel eingesehen werden.

Baugesuche

Baugesuch Nr 24'483
Gesuchsteller: Allianz Suisse, Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Richtiplatz 1, 8304 Wallisellen
Projektverfasser: wahlirüefli, Architekten und Raumplaner AG, Dammweg 3, 2502 Biel
Standort: Theodor-Kocher-Strasse 11, 2502 Biel, Parzelle Nr. 2360
Bauvorhaben: Umbau und Umnutzung der bestehenden Liegenschaft
Zonenplan: Bauzone 4
Bauzone K (Kleinbauten) im Hof
Geschlossene Bauweise
Hofbauweise
Mischzone B
Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 40%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 24.04.2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr. 24’558
Gesuchsteller: Besir Türk, Gerbergasse 1, 2502 Biel
Projektverfasser: Imowa GmbH, Hauptstrasse 42, 4528 Zuchwil
Standort: Biel, Kanalgasse 41, Parzelle Nr. 1672
Bauvorhaben: Black+White Shisha Bar: Gesuch um generelle Überzeitbewilligung von
Donnerstag bis 2.30 Uhr sowie Freitag und Samstag bis 03.30 Uhr des folgenden Tages (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank), Erweiterung des Fumoirs
Zonenplan: Besondere Gestaltungsperimeter
«Altstadt», Mischzone B
Schutzobjekt: K-Objekt (erhaltenswert; in der Baugruppe A)
Gewässerschutz: Zone A. Massnahmen gemäss
Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.
Auflage- und Einsprachefrist: 1. Mai 2020
Auflageort: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00–11:45 und 14:00–16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Baugesuch Nr. 24’596
Gesuchsteller: Schilfweg Invest AG, Schützenmattweg 10, 2560 Nidau
Projektverfasser: Architekturgmbh Hartmann, Schüpbach + Gysin, Schützenmattweg 10, 2560 Nidau
Standort: Schilfweg 6, 2503 Biel, Parzelle Nr. 2807
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohnungen und einer Einstellhalle mit 17 Autoabstellplätzen; Konzessionsgesuch
für die Grundwassernutzung; Aufhebung von zwei Parkplätzen in der blauen Zone auf dem Schilfweg
Zonenplan: Bauzone 2
Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell, -/15
Mischzone A
Gebiet mit Grünf lächenziffer, mindestens 40%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone Ao
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 24. April 2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00–11:45 und 14:00–16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr. 24’615
Gesuchsteller: Restaurant Casa Miracoli, Aarbergstrasse 100, 2502 Biel
Projektverfasser: Dietziker Architekten GmbH,
Dammweg 3, 2502 Biel
Standort: Biel, Aarbergstrasse 100, Parzelle Nr. 7421
Bauvorhaben: Restaurant Casa Miracoli: Anpassung der WC-Anlage im Untergeschoss
Zonenplan: Bauzone 4, geschlossene Bauweise I mit Hofbauweise, besonderer Gestaltungsperimeter «Bahnhofquartier», Mischzone B,
Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 40%
Ausnahme: Nichteinhalten der Vorschriften für
hindernisfreies Bauen nach Art. 22 BauG
Gewässerschutz: Zone B. Massnahmen gemäss
Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.
Auflage- und Einsprachefrist: 1. Mai 2020
Auflageort: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00–11:45 und 14:00–16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Baugesuch Nr. 24’623
Gesuchsteller: Burgergemeinde Bözingen, Solothurnstrasse 7, 2504 Biel
Projektverfasser: Kistler Vogt Partner AG, Jurastrasse 52, 2503 Biel
Standort: Sägefeldweg 62, 64, 2504 Biel, Parzelle Nr. 8959, 892
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Gebäude
Zonenplan: Bauzone 4
Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell -/15
Mischzone B
Gebiet mit Grünf lächenziffer, min. 40%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone B
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der
Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 24. April 2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00– 11:45 und 14:00–16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Das könnte Sie auch interessieren

Neues Coronavirus: spezifische Informationen für Biel

Unsere Umwelt-Tipps

Vollständige Version des Amtlichen Anzeigers