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Sozialversicherungen und bilaterale Verträge

Aufgrund der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU unterstehen Schweizerische Staatsangehörige in EU-Staaten der Sozialversicherungsgesetzgebung des jeweiligen Landes. Informationen dazu gibt es bei der zuständigen Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle.

Seit dem 1. Juni 2002 sind die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Kraft. Schweizerische Staatsangehörige als auch jene eines EU-Landes unterstehen damit neu nur noch der Sozialversicherungsgesetzgebung eines einzigen Staates.

In diesem Zusammenhang sind von verschiedenen Seiten (Bundesamt für Sozialversicherung, Informationsstelle AHV/IV, Integrationsbüro EDA/EVDS, etc.) verschiedene Informationen und Übersichten über die soziale Sicherheit erstellt worden, wie:

  • Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich 
  • Schweizerinnen und Schweizer in der EU
  • EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz
  • Soziale Sicherheit in der Schweiz
  • Weitere Faktenblätter zu den bilateralen Abkommen

Für ergänzende Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle.