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Bieler Wahlen 2024

Wahlen sind ein Schlüsselmoment im demokratischen Leben einer Stadt. Alle vier Jahre erlauben sie eine Bestandesaufnahme der bisherigen und zukünftigen Politik sowie den Vergleich, wie sich unterschiedliche Akteure dazu positionieren.

Am Wochenende des 20.–22. September 2024 finden die Gesamterneuerungswahlen der städtischen Behörden statt. An diesem Wahlwochenende werden gewählt:

  • 60 Mitglieder des Stadtrats (Proporzwahl)
  • 5 Gemeinderatsmitglieder (Proporzwahl)
  • der Stadtpräsident/die Stadtpräsidentin (Majorzwahl).

Massgebend für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Wahlen sind die Stadtordnung (SGR 1.0-1), das Reglement über städtische Abstimmungen und Wahlen (SGR 1.4-1) sowie die Verordnung über städtische Abstimmungen und Wahlen (SGR 1.4-1.1).

Die Stadtkanzlei hat einen Leitfaden mit allen notwendigen Informationen [pdf, 782 KB] für politische Parteien und Personen, die als Kandidaten für die Wahlen antreten möchten, zusammengestellt. Das wichtigste Datum, das Sie sich merken sollten, ist der 8. Juli 2024 um 12 Uhr. Dies ist die Frist für die Einreichung der Listen der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der verschiedenen Formulare für den Versand von Propagandamaterial, die politische Plakatierung oder die Bestellung von zusätzlichen Wahlzetteln.

Dokumente herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und bis spätestens dem 8. Juli 2024 um 12 Uhr bei der Stadtkanzlei (Mühlebrücke 5, 2501 Biel) einreichen:

Stadtrat

Gemeinderat

Andere Formulare

Die Stadtkanzlei steht für jede Frage zur Verfügung (032 326 11 21 oder info.stk@biel-bienne.ch).

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