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Begleitete Besuche – Besuche im geschützten Rahmen

Kinder von getrennt lebenden Eltern haben das Recht, auch jenen Elternteil zu sehen, bei dem sie nicht wohnen. Besteht jedoch die Vermutung, dass die Wahrnehmung des Besuchsrechts das Kindeswohl beeinträchtigt, so ist es möglich den Kontakt zum Elternteil bei dem das Kind nicht lebt, mittels Begleitung durch Fachpersonal zu ermöglichen.

Die Fachpersonen sorgen dafür, dass die Besuche gemäss den Regeln und zum Wohle des Kindes abläuft. Das Hauptziel besteht darin, dass das Kind eine gute Beziehung zu dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, aufnehmen oder erhalten kann. Die Eltern-Kind-Beziehung soll gestärkt werden, damit nach einer gewissen Zeit wieder Besuche ohne Begleitung möglich sind.

Verschiedene soziale Institutionen in der Stadt Biel und der Region bieten begleitete Besuche an. Der Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde ist zuständig für die Organisation der begleiteten Besuche.

Für Biel:
Erwachsenen- und Kindesschutz
Dienst für Kinder und Jugendliche