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AHV-Beiträge zahlen

Hier finden Sie Informationen über die Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung für Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Studierende, zum Versicherungsausweis sowie zum Splitting bei einer Scheidung.

Arbeitgebende

Alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen sind mit wenigen Ausnahmen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs beitragspflichtig. Arbeitgebende, die keinem Berufsverband angehören, melden sich bei der AHV-Zweigstelle des Firmensitzes. Diese erteilt alle gewünschten Auskünfte. Weitere Informationen über den genauen Beginn und das Ende der Beitragspflicht, die Höhe der Beiträge, den Bezug und die Zahlung der Beiträge, den Verzugs- und die Vergütungszinsregelung, den massgebenden Lohn, die Naturalbezüge, Freibeträge für Altersrentnerinnen und Altersrentner, etc., können Sie den nachfolgenden Merkblättern entnehmen:

Selbstständigerwerbende

Als sozialversicherungsrechtlich selbstständigerwerbend gilt, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung, in unabhängiger Stellung und auf eigenes Risiko Arbeit leistet. Die Qualifizierung der Selbstständigkeit muss unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall von der Ausgleichskasse vorgenommen werden. Massgebend sind nicht die vertraglichen, sondern die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Weitere Informationen über den genauen Beginn und das Ende der Beitragspflicht, die Höhe der Beiträge, den Bezug und die Zahlung der Beiträge, die Verzugs- und Vergütungszinsregelung, die Freibeträge für Altersrentnerinnen und Altersrentner entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Merkblättern:

Nichterwerbstätige / Studierende

Bei Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, die kein oder ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, stellt sich die Frage, ob sie als Nichterwerbstätige Beiträge an die AHV/IV/EO entrichten müssen. Dies gilt namentlich für vorzeitig Pensionierte, Teilzeitbeschäftigte, Bezügerinnen und Bezüger von Renten der Invalidenversicherung, Studierende, Weltreisende, ausgesteuerte Arbeitslose, Geschiedene, Verwitwete und Ehegatten von Pensionierten.

Weitere Informationen über die obligatorische Versicherung, die Festsetzung und Berechnung der Beiträge, die Höhe der Beiträge, den Bezug und die Zahlung der Beiträge, die Verzugs- und Vergütungszinsregelung können Sie den nachfolgenden Merkblättern entnehmen:

Versicherungsausweis und individuelles Konto

Wer Beiträge bezahlt oder Leistungen bezieht erhält einen Versicherungsausweis, versehen mit seiner persönlichen 13-stelligen Sozialversicherungsnummer. Dieser Ausweis ist sorgfältig aufzubewahren.  Kontoauszüge aus dem individuellen Konto können bei irgendeiner AHV-Ausgleichskasse bestellt werden.

Zuständig für die Erstellung eines Versicherungsausweises ist jeweils die Ausgleichskasse, bei welcher der Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige die Beiträge abrechnet.
Weitere Informationen können Sie den nachfolgenden Merkblättern entnehmen:

Splitting bei Scheidung

Bei geschiedene Personen werden die Einkommen, welche die Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, je zur Hälfte aufgeteilt. Die Einkommensteilung (Splitting) kann individuell verlangt werden. Es wird jedoch empfohlen, die Anmeldung gemeinsam und möglichst unmittelbar nach der Scheidung einzureichen.

Weitere Informationen können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen:

  1. Lohnbeiträge an die AHV/IV/EO – https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d
  2. Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV auf geringfügigen Beiträgen – https://www.ahv-iv.ch/p/2.04.d
  3. Hausdienstmitarbeit – https://www.ahv-iv.ch/p/2.06.d
  4. Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber – https://www.ahv-iv.ch/p/2.07.d
  5. Beiträge an die Arbeitslosenversicherung – https://www.ahv-iv.ch/p/2.08.d
  6. Beitragspflicht bei Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigungen – https://www.ahv-iv.ch/p/2.11.d
  7. Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die AHV/IV/EO – https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d
  8. Selbstständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung – https://www.ahv-iv.ch/p/2.09.d
  9. Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV/IV/EO – https://www.ahv-iv.ch/p/2.03.d
  10. Beiträge der Studierenden an die AHV/IV/EO – https://www.ahv-iv.ch/p/2.10.d
  11. Auszug aus dem individuellen Konto (IK) – https://www.ahv-iv.ch/p/1.01.d
  12. Erläuterungen zum Auszug aus dem individuellen Konto – https://www.ahv-iv.ch/p/1.04.d
  13. Bestellung Kontoauszug (IK) – https://www.ahv-iv.ch/de/Merkblätter-Formulare/Bestellung-Kontoauszug
  14. Splitting bei Scheidung – https://www.ahv-iv.ch/p/1.02.d
  15. 032 326 19 41 – tel:+41323261941
  16. E-Mail – mailto:ahv-zweigstelle@biel-bienne.ch
  17. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Zentralstrasse+60,+2501+Biel,+Switzerland