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Unterstützung im Baubewilligungsverfahren

Von der Einreichung Ihres Baugesuchs bis zur Antragstellung an die Baubewilligungsbehörde: Sie finden hier die wichtigsten Informationen. Wir beraten Sie und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren ab.

Bitte beachten Sie beim Erstellen Ihres Baugesuchs folgende Hinweise: 

  • Vor dem Einreichen Ihres Baugesuchs empfehlen wir Ihnen eine Voranfrage bei der Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen. Diese können Sie per E-Mail, per Post oder direkt über die kantonale Plattform eBau einreichen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite Voranfrage Baugesuch
  • Ihr Baugesuch müssen Sie auf eBau erfassen. Die Gesuchsunterlagen (eBau Fragebogen, Pläne, Nachweise) müssen uns zudem zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Sie finden mehr Informationen zur Vorbereitung des Baugesuchs (Formulare, Pläne, etc.) und zu eBau auf der Seite Ein Baugesuch einreichen.
  • Gewisse Bereiche wie zum Beispiel das Gastgewerbe oder Installationen benötigen spezielle Bewilligungen. Auf der Seite Übersicht Spezialbewilligungen finden Sie Informationen zu den gebräuchlichsten Spezialbewilligungen.

Häufige Fragen zum Baubewilligungsverfahren:

Koordination

  • Die Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen ist in der Regel die zuständige Leitbehörde: Sie prüft die öffentlichrechtlichen Bestimmungen auf Gemeindeebene und erteilt die Baubewilligung.
  • Die Bauherrschaft (beziehungsweise die Gesuchstellenden) beabsichtigt das Erstellen einer Baute oder einer Anlage.
  • Die Projektverfassenden planen im Auftrag der Bauherrschaft die Baute oder die Anlage.
  • Zusätzliche Amts und Fachstellen überprüfen die öffentlichrechtlichen Bestimmungen auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene.