Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Arbeitgebenden sind verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.
- Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS informiert fundiert über dieses Thema.
- Die Suva informiert zu lebenswichtigen Regeln beim Arbeiten.