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Anstellungsbedingungen

Unsere 2500 Mitarbeitenden erbringen täglich vielfältige und wertvolle Dienstleistungen für die Bieler Bevölkerung. Dafür profitieren sie von attraktiven Arbeitsbedingungen.

Zwei lächelnde Arbeitskolleginnen sind im Begriff, sich die Hände zu schütteln.

Ihre Vorteile auf einen Blick.

Anstellung / Arbeitsvertrag

Wir setzen uns mit all unserem Wissen für das Wohlergehen der Stadt Biel ein.

Im Personalreglement sind wesentliche Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgehalten, sie gelten für alle öffentlich-rechtlich angestellten Mitarbeitenden.

Mit einer Anstellung bei der Stadt Biel werden Sie Teil der Bieler Stadtverwaltung und tragen zur Erfüllung der städtischen Aufgaben bei.

Anstellung / Arbeitsvertrag [pdf, 106 KB]

Unsere Werte [pdf, 1.2 MB]

Wöchentliche Arbeitszeit

Grundsätzlich gilt bei uns die 41-Stunden-Woche. Wir können aber auch 42 Stunden arbeiten und haben dafür 5 Tage mehr Ferien.

Ferien

41-Stunden-Woche

Alter Ferientage
Bis 20 Jahre 27 Tage
21–49 Jahre  22 Tage
50–59 Jahre 27 Tage
Ab 60 Jahren 32 Tage

42-Stunden-Woche

Alter Ferientage
Bis 20 Jahre 32 Tage
21–49 Jahre  27 Tage
50–59 Jahre 32 Tage
Ab 60 Jahren 37 Tage

Ferien, Feiertage und Urlaub [pdf, 159 KB]

Feiertage

Als Feiertage gelten die eidgenössischen und kantonalen Feiertage. Weiter kann der Gemeinderat weitere Tage oder Halbtage zu Ruhe- oder arbeitsfreien Tagen erklären. 

Der Gemeinderat kann weitere Tage oder Halbtage arbeitsfrei erklären. Er kann beschliessen, dass diese teilweise oder vollständig kompensiert werden müssen. (vgl. Art. 56 der Personalverordnung; SGR 1.5.3-1.1

Ferien, Feiertage und Urlaub [pdf, 159 KB]

Zusätzliche bezahlte freie Tage und Halbtage

  • Freitag nach Auffahrt: ganzer Tag frei
  • 1. Mai: ganzer Tag frei
  • 24. und 31. Dezember: Nachmittag frei.

Ferien, Feiertage und Urlaub [pdf, 159 KB]

Arbeitszeiten

Abhängig von unserer Tätigkeit und in Absprache mit unserer vorgesetzten Person können wir unsere Arbeitszeit oft flexibel einteilen. Aber selbstverständlich gibt es zum Beispiel in einem Altersheim klare Arbeitspläne, die einzuhalten sind. Erkundigen Sie sich während des Vorstellungsgesprächs oder bei Ihrer vorgesetzten Person. Wenn keine Einsatzpläne bestehen, gilt in der Regel ein Arbeitszeitrahmen von Montag bis Freitag zwischen 06.00 und 20.00 Uhr. Die meisten von uns profitieren vom Jahresarbeitszeitmodell.

Rundschreiben und Sollarbeitszeiten [pdf, 167 KB]

Arbeitszeitverordnung

Bezahlter Urlaub

Es gibt Gründe, weshalb wir nicht arbeiten können: Zügeltag, Hochzeit, kranke Kinder, Arztbesuch etc. Dafür stehen uns maximal 10 bezahlte Arbeitstage im Jahr zur Verfügung.

Ferien, Feiertage und Urlaub [pdf, 159 KB]

Home Office

Wenn es die betriebliche Situation erlaubt, können wir zeitweise von zu Hause aus arbeiten. Wenden Sie sich bei Interesse an Ihre vorgesetzte Person.

Weisung zur Telearbeit [pdf, 1.1 MB]

Aus- und Weiterbildung

Die Ausbildung von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern ist uns wichtig. Daher beginnen jedes Jahr zwischen 60 und 80 Jugendliche in über 12 Berufen ihre Lehre oder ihr Ausbildungspraktikum bei uns.

Wichtig ist ebenso, dass unsere Mitarbeitenden ihr Berufswissen aktualisieren und sich weiterentwickeln können. Unser stadtinternes Weiterbildungsprogramm wird jährlich überprüft und bedürfnisgerecht aktualisiert. Im Angebot haben wir zum Beispiel den zweisprachigen Mittagstisch zum vertieften Erlernen der anderen Amtssprache Deutsch oder Französisch. Wir unterstützen auch stadtexterne Weiterbildungen grosszügig.

Wohnortszulagen

Sie wohnen in Biel? Wir honorieren das und bezahlen Ihnen bei einem Vollzeitpensum 160 Franken pro Monat zusätzlich. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, wird die Wohnortszulage entsprechend Ihrem Arbeitspensum ausbezahlt.

Treueprämie

Treue wird bei uns belohnt: Ab dem 10. Anstellungsjahr erhalten wir alle 5 Jahre entweder 22 Ferientage oder einen Monatslohn zusätzlich.

Empfehlungsprämie

Helfen Sie uns, weitere gute Mitarbeitende zu finden! Wenn wir eine Person in einer Funktion mit Fachkräftemangel anstellen können, die sich aufgrund Ihrer Empfehlung bei uns beworben hat, zahlen wir Ihnen eine Empfehlungsprämie von 800 Franken aus.

Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf

Bei uns bringen Sie mehrere Aufgaben unter einen Hut:

  • Wir können in den meisten Funktionen Teilzeit arbeiten.
  • Jobsharing ist auch auf Führungsebene möglich.
  • Mütter erhalten sowohl 16 Wochen Mutterschaftsurlaub als auch 2 Wochen vorgeburtlichen Urlaub. So können Sie sich in Ruhe auf die Geburt vorbereiten.
  • Väter können nicht nur 10, sondern 20 Tage Vaterschaftsurlaub beziehen.

Unbezahlter Urlaub

Planen Sie eine längere Reise, möchten nach der Geburt Ihres Kindes länger zuhause bleiben oder haben einen anderen Grund? Wenn es die Arbeitssituation zulässt, wird Ihnen einen unbezahlten Urlaub bewilligt.

Ferien, Feiertage und Urlaub [pdf, 159 KB]

Krankheit / Unfall

Bei Krankheit oder Unfall haben wir eine Taggeldversicherung, die – abgestuft nach Abwesenheitszeit – 80 bis 100 Prozent vom Lohn bezahlt. Und das während maximal 720 Tagen! 65 Prozent der Prämie für die Taggeldversicherung übernimmt die Stadt; nur 35 Prozent gehen zu unseren Lasten. Bei längerer Abwesenheit werden wir vom Case Management unterstützt. Das heisst: eine verunfallte oder erkrankte Person, welche über längere Zeit abwesend ist, wird von einer zuständigen Person des Personalamts betreut und begleitet.

Externe Vertrauensstelle

Unsere erste Anlaufstelle bei Schwierigkeiten ist unsere Vorgesetzte oder unser Vorgesetzter. In bestimmten Fällen ziehen wir eventuell ein Gespräch mit einer neutralen Person vor. Dafür steht uns die neutrale, externe Vertrauensstelle zur Verfügung. Unkompliziert und anonym können wir dort bis zu drei Termine buchen und uns von externen Mediationsfachpersonen, die sich nach den berufsethischen Leitlinien des Schweizerischen Dachverbands Mediation richten, beraten und begleiten lassen.

Pensionskasse

Nach Beendigung der Arbeitsphase geniessen wir sehr gute Pensionskassenleistungen. Unsere Arbeitgeberin Stadt Biel bezahlt nicht bloss 50, sondern 60 Prozent der Sparbeiträge. Wie bei allen Pensionskassen senkt auch die unsrige den Umwandlungssatz schrittweise. Sie senkt diesen jedoch nur dann, wenn der Deckungsgrad unter 108 Prozent fällt.

Teilzeitbeschäftigte profitieren noch stärker: unsere Pensionskasse hat eine tiefe Eintrittsschwelle, so dass Sie auch bereits mit einem tiefen Arbeitspensum der Pensionskasse beitreten können. Zudem berechnet sie den Koordinationsabzug nach dem Beschäftigungsgrad. Beides hat einen erheblichen Einfluss auf den Sparbatzen im Alter.

Wollen Sie frühzeitig mit 63 Jahren in Pension gehen? Dann zahlt Ihnen die Stadt eine Überbrückungsrente.

Rechtsgrundlagen

Grundsätzlich sind wir dem Personalrecht der Stadt Biel unterstellt. Dieses beruht auf dem Personalreglement, der Personalverordnung und präzisierenden Weisungen und Richtlinien. Im Personalrecht sind die Probezeit und die Kündigungsfristen definiert. Das Anstellungsverhältnis ist durch einen öffentlich-rechtlichen Anstellungsvertrag auf befristete oder unbefristete Zeit festgelegt. Nur wenige Mitarbeitende haben einen privatrechtlichen Vertrag. Für sie gelten die Arbeitsbedingungen gemäss dem Obligationenrecht.

Lohnsystem

Unser Lohnsystem besteht aus Klassen und Stufen (siehe Einreihungsplan und Lohntabelle). Jeder Funktion sind drei Klassen zugeteilt, in welche wir je nach Erfahrung eingeteilt werden. Auch die Anzahl Stufen hängt von der Erfahrung ab. Bei guter Leistung können uns unsere Vorgesetzten jedes Jahr mit einer weiteren Stufe belohnen – oder bei besonders guten Leistungen – sogar mit bis zu drei Stufen.

Lohnanspruch [pdf, 152 KB] [pdf, 152 KB]

Lohnklassen und Lohnentwicklung [pdf, 130 KB]

Lohnliste [pdf, 657 KB]

Sozialversicherungen [pdf, 159 KB]

Prämien [pdf, 128 KB]

Zulagen [pdf, 141 KB]

Zusätzliche Vergünstigungen

Wir haben noch mehr zu bieten!

Hier finden Sie unsere attraktiven Anstellungsbedingungen mit den vielen Vorteilen und Vergünstigungen wie Flotten- und Partnerrabatt, Vergünstigungen auf Markenprodukten, 25 % auf Jahresabonnemente fürs Training im CTS, 20 % Rabatt bei Velospot, günstige Tageskarten der Bielersee Schifffahrtsgesellschaft (BSG), 10 % Vergünstigung aufs Mittagsmenu im Restaurant Café Biennoise und viele mehr. 

Liste der Vergünstigungen für die städtischen Mitarbeitenden [pdf, 376 KB]

Pflichten

Wir haben viele Rechte, jedoch auch Pflichten. Nebst der Erbringung der Arbeitsleistung gehören unter anderem die Sorgfalts- und Treuepflicht sowie die Einhaltung des Amtsgeheimnisses dazu. Weiter müssen wir Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter melden, wenn

  • wir mit einem 100-Prozent-Arbeitspensum arbeiten,
  • die Möglichkeit besteht, dass ein Interessenskonflikt vorliegt oder
  • für die Nebenbeschäftigung Arbeitszeit in Anspruch genommen wird.

Rechte und Pflichten [pdf, 108 KB]

Kündigung

Wir können das Arbeitsverhältnis jederzeit und unter Beachtung der Kündigungsfristen schriftlich künden. Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen. 

Kündigung [pdf, 119 KB]

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Vielleicht gehören auch Sie bald zum Team Biel!