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Ärzteparkkarte

Sind Sie als Ärztin oder als Arzt für die Verrichtung Ihrer Arbeit darauf angewiesen, in der Nähe Ihres Arbeitsortes parkieren zu können? Dann benötigen Sie eine Ärzteparkkarte.

Parkkarten-Kategorie 6

Wer kann eine «Ärzteparkkarte» bestellen?

  • In einer Praxis in Biel tätige Ärztinnen und Ärzte, die für die Verrichtung ihrer Arbeit auf das Parkieren des Fahrzeugs in der Nähe des Arbeitsortes angewiesen sind.
  • Die Karte wird lediglich auf Fahrzeuge ausgestellt, welche auf den betreffenden Arzt bzw. die betreffende Praxis immatrikuliert sind.
  • Ärzteparkkarte können für bis maximal 4 Kontrollschilder bezogen werden.

Wo können Sie mit der «Ärzteparkkarte» parkieren?

  • Unbeschränktes Parkieren auf Parkfeldern auf Gemeindegebiet der Stadt Biel während einem Tag, einer Kalenderwoche, einem Kalendermonat oder einem Jahr, jeweils gültig von Montag bis Samstag (Parkuhren und Blaue Zone).
  • Die Karte ist von Montag bis Freitag ungültig auf Kurzzeitparkplätzen von 30 Minuten und weniger.

Wie lange ist die «Ärzteparkkarte» gültig?

  • 1 Tag
  • 1 Kalenderwoche
  • 1 Kalendermonat
  • 12 Kalendermonate
  • Es erfolgt keine automatische Erneuerung. Die Bewilligung ist vom Gesuchsteller / von der Gesuchstellerin jeweils neu zu beantragen mit Beilage aller geforderten Dokumente.

Wieviel kostet die «Ärzteparkkarte» für 1 Kontrollschild?

  • CHF 7.– pro Tag
  • CHF 28.– pro Kalenderwoche
  • CHF 99.– pro Kalendermonat
  • CHF 396.– pro Kalenderjahr

Wieviel kostet die «Ärzteparkkarte» für 2-4 Kontrollschilder?

  • CHF 8.– pro Tag
  • CHF 39.– pro Kalenderwoche
  • CHF 132.– pro Kalendermonat
  • CHF 528.– pro Kalenderjahr

Wo und wie erhalten Sie die «Ärzteparkkarte»?

  • Die «Ärzteparkkarte» kann schriftlich bei der Parkkartenverwaltung der Stadt Biel, Zentralstrasse 60, 2501 Biel, beantragt werden. 
  • Beizufügen ist eine Kopie des Fahrzeugausweises.
  • Unvollständig eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.

Bitte beachten Sie:

  • Nach Bearbeitung des Gesuches wird Ihnen eine entsprechende Rechnung zugestellt. Erst nach Eingang der Zahlung wird Ihnen die Parkkarte per Post zugestellt. Dadurch ergibt sich eine Wartezeit bis zum Erhalt der Parkbewilligung von mehreren Tagen.
  • Das Parkieren im gewünschten Sektor / Pauschalparkplatz ist erst mit der Hinterlegung der Parkkarte hinter der Frontscheibe gestattet.
  • Für die Übergangszeit können sie (je nach Sektor) Tageskarten für das Gemeindegebiet Biel beziehen.
  • Es erfolgt keine Rückzahlung bei vorzeitiger Rückgabe der Parkkarten.

Gesuch um Abgabe einer Parkerleichterungskarte [pdf, 16 KB]

Link zur Verordnung über das Parkieren (Parkierungsverordnung) (SGR 7.7-1.1)