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Adoptionen

Informationen zum Adoptionsverfahren im Kanton Bern und zu den Aufgaben der Stadt Biel.

Durch die Adoption erhält das Kind die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes. Mehr zu diesem Thema, den gesetzlichen Rahmenbedingungen und dem Ablauf des Verfahrens finden Sie auf der Webseite des Kindes- und Erwachsenenschutzes des Kantons Bern.

Aufgaben des DKJ

Vor der endgültigen Adoption lebt das Kind für mindestens ein Jahr bei den Adoptiveltern. Während dieser Zeit wird es von einem Vormund oder einer Vormundin umsorgt. Die Vormundsperson ist gesetzlicher Vertreter / gesetzliche Vertreterin des Kindes und muss ihre Zustimmung zur endgültigen Adoption geben. Die Vormundschaft wird vom Dienst für Kinder und Jugendliche (DKJ) der Stadt Biel geführt.

Der DKJ prüft ausserdem die Motivation und Kompetenzen der Adoptiveltern gemäss den Richtlinien des Kantonalen Jugendamtes.