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Abstimmungen und Wahlen: Sie bestimmen mit!

An Wahlen und Abstimmungen teilnehmen heisst mitreden und mitgestalten. Die Stimmberechtigten der Stadt Biel werden in der Regel vier Mal pro Jahr an die Urnen gerufen.

Es gibt verschiedene Formen der politischen Mitwirkung auf Gemeindeebene, beispielsweise Initiativen, Referenden und Petitionen. Ausserdem finden regelmässig Abstimmungen zu städtischen Angelegenheiten statt, meistens an den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungswochenenden.

Darüber wird abgestimmt

Über folgende städtische Angelegenheiten wird obligatorisch abgestimmt:

  • Voranschlag (Budget), Steueranlage und Liegenschaftssteuer (im November/Dezember)
  • jede Ausgabe über 5 Millionen Franken
  • Änderungen der Stadtordnung
  • Änderungen des Reglements über städtische Abstimmungen und Wahlen
  • Vernehmlassungen über eine Fusion mit anderen Gemeinden oder eine Gebietsänderung
  • Eintritt der Stadt in einen Gemeindeverband
  • Änderungen der baurechtlichen Grundordnung (Baureglement und Zonenplan)
  • Überbauungsordnungen, mit denen von der Grundordnung abgewichen wird.

Nächste Abstimmungen und Wahlen

Städtische Wahlen

Wahl der Mitglieder des Stadtrats (Legislative), des Gemeinderats (Exekutive) und des Stadtpräsidenten/der Stadtpräsidentin

Bieler Wahlen 2020

Organisation und Rechtsgrundlagen

Die Stadtkanzlei ist für die Organisation der Abstimmungen und Wahlen zuständig. Sie beantwortet alle Fragen im Zusammenhang mit den Abstimmungsvorlagen, den Unterlagen, Botschaften oder Ergebnissen sowie im Zusammenhang mit Initiativen und Referenden.

Zuständige Person: Julien Steiner, Vize-Stadtschreiber

Massgebend für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Wahlen sind:

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