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Sorgerecht


Die Dienststelle für Kinder und Jugendliche berät unverheiratete sowie geschiedene Väter und Mütter (neues Scheidungsrecht) bei ihrem Antrag auf Zuteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Eine Zuteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Vater und Mutter müssen einen gemeinsamen Antrag einreichen.
  • Vater und Mutter müssen eine Vereinbarung vorlegen, die ihren Anteil an der Kinderbetreuung sowie der Aufteilung der Unterhaltskosten regelt.
  • Die elterliche Sorge muss sich mit dem Wohl des Kindes vereinbaren lassen.
Ehescheidung und elterliche Sorge (ZGB)    
Mustervereinbarung elterliche Sorge (geschieden)    
Mustervertrag elterliche Sorge (nicht verheiratet)    
Antrag auf Zuteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge    
Elternvereinbarung über gemeinsame elterliche Sorge    
Adresse
Erwachsenen- und Jugendschutz
Dienst für Kinder und Jugendliche
Zentralstr. 49
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 15 51
F: 032 326 15 95
ejs@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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