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Vormundschaftliche Schutzmassnahmen


 

Abklärungs- und Rechtsdienst des Vormundschaftsamtes

Unterstützungsgesuche oder Gefährdungsmeldungen können

  • schriftlich (auch per eMail) an nebenstehende Adresse
  • mündlich eingereicht werden (in diesem Fall bitten wir um Terminvereinbarung mit einem unserer Sachbearbeiter/einer unserer Sachbearbeiterinnen)

Es werden folgende Arten von Abklärungen durchgeführt:

  • Im Fall von Erwachsenen wird geprüft, ob der Vormundschaftsbehörde die Errichtung vormundschaftlicher Massnahmen zu beantragen ist oder ob auf andere Weise Unterstützung geboten werden kann.
  • Bei Kindern werden diese Abklärungen gemeinsam mit der Abteilung Erwachsenen- und Jugendschutz durchgeführt, um der Vormundschaftsbehörde die notwendigen Kindesschutzmassnahmen zur Wahrung der Interessen des/der Minderjährigen beantragen zu können.
Adresse
Erwachsenen- und Jugendschutz
Abklärungs-und Rechtdienst
Zentralstr. 49
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 20 11
F: 032 326 15 95/96
ejs@biel-Bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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