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Einverständnis


Was ist ein Einverständnis?
Die Ausländerin, der Ausländer ist zur Anwesenheit auf Schweizerboden berechtigt, wenn sie/er eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzt oder wenn sie/er nach dem Gesetz keiner solchen bedarf.

Die Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen EG/EFTA gelten für das ganze Gebiet der Schweiz.

Fremdenpolizeiliche Anwesenheitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige ausserhalb der EG/EFTA gelten nur für den Kanton, der sie ausgestellt hat.

EG/EFTA-Staatsangehörige benötigen keine neue Bewilligung, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in einen anderen Kanton verlegen. Im EG/EFTA-Ausweis ist aber die neue Wohnadresse aufzuführen. Der Ausweis ist bei der Anmeldung am neuen Wohnort zum Nachtrag der Adresse vorzulegen.

Hält sich die Ausländerin, der Ausländer vorübergehend in einem anderen Kanton auf, ohne den Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit in diesen zu verlegen, so ist vorher das Einverständnis dieses Kantons einzuholen.

Der sogenannte Wochenaufenthalter, der seinen Mittelpunkt weiterhin in Biel hat und in einem andern Kanton arbeitet oder studiert, kann ein sogenanntes "Einverständnis für Wochenaufenthalter" bestellen.

Was kostet das Einverständnis?
Die Gebühr beträgt für:

  • EG/EFTA-Angehörige CHF 12.-
  • Drittstaatsangehörige ausserhalb der EG/EFTA CHF 20.-

allfällige Spesen nicht eingerechnet.

Wie können Sie ein Einverständnis über Internet beantragen?
Um ein Einverständnis über das Internet zu beantragen, müssen Sie als Einwohnerin/Einwohner der Stadt Biel registriert sein. Informationen und Anleitungen zur Registrierung können Sie mittels untenstehendem Download herunterladen.

Danach können Sie den online-Bürgerservice „Einverständnis bestellen“ nutzen. Im Antragsformular müssen Sie lediglich Ihre Nationalität, Ihren aktuellen Ausweis anwählen sowie das Aufenthaltsdatum und den Ort erfassen. Nach dem Absenden des Antrags, wird er direkt dem Bereich Bevölkerung weitergeleitet. Das Einverständnis erhalten Sie zusammen mit der Rechnung per Post zugestellt.

Weiterführende Links: Info zu Trustcenter

Merkblatt Online Bürgerservice    
Adresse
Bevölkerung
Neuengasse 28
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 12 25
F: 032 326 12 91
bevoelkerung@biel-bienne.ch
 
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