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Vom Stadtrat gewählte Kommissionen


Schulkommissionen

 

Neues Schulreglement (SGR 430.1)
Mitglieder deutsche Schulkommission    
Mitglieder französische Schulkommission    
Vormundschaftskommission

Aufgaben (gemäss Art. 66 SGR 101.1):
Die Vormundschaftskommission besorgt selbstständig und unter eigener Verantwortung die Aufgaben der Vormundschaftsbehörde im Sinne von Artikel 27 des kantonalen Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch
(BSG 211.1).

Die Vormundschaftsdirektion wird vom zuständigen gemeinderätlichen Direktor / der zuständigen gemeinderätlichen Direktorin geleitet; im übrigen konstituiert sie sich selbst und bestimmt ihre Geschäsftsordnung. Sie ist ermächtigt, bestimmte Aufgaben an Ausschüsse, Verwaltungsstellen oder Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung zu delegieren.

Mitglieder Vormundschaftskommission    
Rat für französischsprachige Angelegenheiten

Reglement RFB (SGR 102.1)

Der im Frühjahr 2006 gebildete Rat für französischsprachige Angelegenheiten (RFB) ist ein nichtparlamentarisches Organ des Kantons Bern. Er vertritt die politischen Interessen der französischsprachigen Bevölkerung des zweisprachigen Amtsbezirks Biel.

Der RFB setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen, wovon 13 vom Stadtrat der Stadt Biel und zwei von der Gemeindeversammlung der Gemeinde Leubringen für eine Dauer von vier Jahren gewählt werden.

Mitglieder RFB    
Adresse
Ratssekretariat
1. Stock
Mühlebrücke 5a
2502 Biel
T: 032 326 11 71
F: 032 326 11 92
ratssekretariat@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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