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Sexuelle Belästigung


Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein Angriff auf die Persönlichkeit und die Menschenwürde.
Sie verhindert eine echte Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen am Arbeitsplatz, sie kann die Arbeitsleistung der Opfer beeinträchtigen sowie psychische und soziale Probleme verursachen.

Der Gemeinderat verlangt von allen Mitarbeitenden, die persönliche Würde ihrer Kolleginnen und Kollegen zu respektieren. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in der Stadtverwaltung verboten. Sie gilt als Pflichtverletzung und wird sanktioniert. Laut Bundesgesetz über die Gleichstellung zwischen Mann und Frau (GlG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, alles zu unternehmen, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern. Der Gemeinderat hat ein Verfahren für den Fall einer Klage beschlossen und einen Ausschuss ernannt, der die Untersuchungen führt.

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Postfach
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T: 032 326 11 41
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