De|Fr
Status des zweisprachigen Amtsbezirks Biel


Gesetzesentwurf über den besonderen Status des Berner Jura


Die Stadt Biel bildet (mit der Gemeinde Leubringen) zusammen den zweisprachigen Amtsbezirk Biel/Bienne, den einzigen zweisprachigen Amtsbezirk des Kantons Bern. Im Gegensatz zum Berner Jura weist der zweisprachige Amtsbezirk Biel keinen „Sonderstatus“ auf. Seine französischsprachige Minderheitsbevölkerung verfügt jedoch über besondere Befugnisse, die in der Verfassung des Kantons Bern aus dem Jahr 1993 anerkannt sind (Art. 4). Diese Befugnisse werden im Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (SStG, vom 13. Sept. 2004) ausführlich geschildert. Mit dem Gesetz wird insbesondere den Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) errichtet, der im Juni 2006 gegründet wurde.

Der RFB stellt grundsätzlich ein kantonales Organ dar, das aber auch auf Gemeindeebene über Befugnisse verfügt. Die Stadt Biel und die Einwohnergemeinde Leubringen beteiligten sich an Arbeiten, die zur Bildung des RFB führten. Diese erfolgte im Rahmen einer Projektorganisation, die im Jahr 2000 unter der Leitung von Prof. Gilles Petitpierre lanciert wurde. In ihrem Schlussbericht von 2001 (untenstehend angehängt, nur auf Französisch erhältlich) empfiehlt die Projektorganisation die Bildung eines „Rates des zweisprachigen Amtsbezirks Biel“, der zum RFB wurde, paralell zur Bildung des Bernjurassischen Rates (BJR) (nur auf Französisch erhältlich). In einem Ergänzungsbericht aus dem Jahr 2002 (untenstehend angehängt, nur auf Französisch erhältlich) fordert die Projektorganisation zudem eine Stärkung des Forums für die Zweisprachigkeit.

Die Stadt Biel anerkennt die Befugnisse des RFB zur politischen Mitwirkung, die im Reglement über den Rat für französischsprachige (SGR 102.1) Angelegenheiten ausführlich geschildert werden. Der RFB kann so aufgefordert werden, zu parlamentarischen Vorstössen im Stadtrat oder im Rahmen von Vernehmlassungen beispielsweise zu einem neuen städtischen Reglement Stellung zu nehmen. Im Rahmen der Bieler Delegation für jurassische Angelegenheiten (nur auf Französisch erhältlich) trägt er zudem zu den Reflexionen der Stadt Biel bezüglich der institutionellen Zukunft der Region bei.

Die Beziehungen zwischen Biel und dem Berner Jura wurden auch in einem Bericht der Communauté d’études pour l’aménagement du territoire (CEAT) (untenstehend angehängt, nur auf Französisch erhältlich) unter der Leitung von Professor Martin Schuler untersucht. Dieser wurde im April 2011 veröffentlicht.

Rapport final de l'organisation de projet 2001 SDBB    
Rapport 2e phase organisation du projet SDBB    
Rapport final étude CEAT Schuler    
Adresse
RFB / CAF - Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel
Seevorstadt 45
Postfach 299
2501 Biel
T: 032 323 28 70
F: 032 323 28 71
info.caf@sta.be.ch
Website
 
Detaillierte Adresse
zur Karte

  Druckversion | top |
Impressum | Disclaimer | Kontakt