De|Fr
Dienste für Kinder + Jugendliche


Wird ein Kind oder Jugendlicher wegen Vernachlässigung oder anderen Gründen in seiner körperlichen, sittlichen oder psychischen Entwicklung gefährdet, muss es entsprechend geschützt werden. Wenn die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe sorgen oder dazu ausserstande sind, wird der Dienst für Kinder und Jugendliche, resp. die Vormundschaftsbehörde, eingreifen.

Die Dienstleistungen der Abteilungen richten sich an Kinder und Jugendliche (von der Geburt bis zur Mündigkeit), Eltern, Grosseltern, Pflegeeltern und anderen Bezugspersonen. Die Ratsuchenden werden hauptsächlich bei Schwierigkeiten im pädagogischen und familiären Bereich unterstützt. Das Kindswohl steht immer im Zentrum der Interventionen.

Die Dienste für Kinder und Jugendliche des Erwachsenen- und Jugendschutzes der Stadt Biel (DKJ) sind unterteilt in den Dienst für Kinder und Jugendliche 1 und in den Dienst für Kinder und Jugendliche 2. Ihre Aufgaben unterteilen sich wie folgt:

Dienst für Kinder und Jugendliche 1
 
• Gefährdungsmeldungen
• Vaterschaftsabklärungen 309 ZGB
• Vormundschaften 368 ZGB
• Beistandschaften 325 ZGB
• Freiwillige Beistandschaften 394 ZGB
• Sozialgutachten in Ehescheidungsverfahren
   145/146 ZGB

Dienst für Kinder und Jugendliche 2

• Erziehungsbeistandschaften 308 ZGB
• Erziehungsaufsichten 307 ZGB
• Freiwillige Begleitungen
• Beistandschaften 325 ZGB
• Pflegeplatzabklärungen und -aufsichten 310/316
• Vormundschaften z. Zweck späterer Adoption
• Adoptivpflegeplatzabklärungen
• Namensänderungsgesuche


Merkblatt Sorgerecht unverheirateter Eltern    
Muster Unterhaltsvertrag    
Muster Vereinbarung der gemeinsamen elterlichen Sorge    
Adresse
Erwachsenen- und Jugendschutz
Dienst für Kinder und Jugendliche (DKJ)
Zentralstr. 49
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 15 31
F: 032 326 15 99
ejs@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
zur Karte

  Druckversion | top |
Impressum | Disclaimer | Kontakt