De|Fr
Dienste für Erwachsene


Gemäss den ihnen anvertrauten vormundschaftlichen Mandaten schaffen und koordinieren die professionellen Mandatsträger ein Netz, das aus dem Umfeld und den verschiedenen sozialen, administrativen, rechtlichen, medizinischen und paramedizinischen Einrichtungen besteht. Sie gewährleisten ihren Klientinnen und Klienten eine soziale Unterstützung, um würdige Lebensbedingungen, die Wahrung ihrer Rechte und eine Lebensqualität zu garantieren, die ihren Bedürfnissen entspricht. Die Mandate werden auf der Grundlage folgender Artikel des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) errichtet:

  • Vormundschaften gemäss Art. 369 (Geisteskrankheit und Geistesschwäche), Art. 370 (Trunksucht, Misswirtschaft) und Art. 372 ZGB (eigenes Begehren) sehen eine umfassende Personenbetreuung (nebst der Verwaltung administrativer und finanzieller Geschäfte) vor;
  • Vormundschaft gemäss Art. 371 ZGB (Freiheitsstrafe) wird durch die Übernahme des Strafvollzugs ersetzt;
  • Der Beirat (kooperierend, führend und kombiniert) gemäss Art. 395 ZGB besteht aus einer Massnahme, die insbesondere auf die Verwaltung von Gütern ausgerichtet ist. Eine persönliche Betreuung ist jedoch nicht ausgeschlossen, sofern sich eine solche als notwendig erweist;
  • In der Praxis erweist sich neben der Beistandschaft auf eigenes Begehren gemäss Art. 394 ZGB insbesondere die kombinierte Beistandschaft (Vertretung und Verwaltung) gemäss Art. 392 Ziffer 1 und Art. 393 Ziffer 2 ZGB als umfassenstes Betreuungsinstrument für Personen, die aufgrund ihrer psychischen und/oder physischen Defiziten auf eine dauerhafte Betreuung angewiesen sind, ohne deswegen unter Vormundschaft gestellt werden zu müssen.
Adresse
Erwachsenen- und Jugendschutz
Dienst für Erwachsene
Zentralstr. 49
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 20 69/43
F: 032 326 15 95
ejs@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
zur Karte

  Druckversion | top |
Impressum | Disclaimer | Kontakt