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Erwachsenen- und Jugendschutz


Der Erwachsenen- und Jugendschutz der Stadt Biel ist zuständig für Einzelpersonen und Familien die vorübergehend oder anhaltend auf persönliche Unterstützung an-gewiesen sind. Die gesetzlichen Grundlagen für seine Dienstleistungen sind im schweizerischen Zivilgesetzbuch verankert.
Der Erwachsenen- und Jugendschutz der Stadt Biel ist durch interkommunale Ab-kommen auch für Leubringen und Magglingen zuständig.
Die Hilfestellungen in Form von vormundschaftlichen Massnahmen (Vormundschaft, Beiratschaft, Beistandschaft oder Kindesschutzmassnahmen) haben zum Ziel, die Interessen der schutzbedürftigen Menschen zu wahren.

Die vormundschaftlichen Massnahmen und die Aufgaben des Mandatsträgers werden durch die zuständige Behörde (Vormundschaftsbehörde, Regierungsstatthalter, Ge-richt) verfügt, unter genauer Berücksichtigung der jeweiligen Situation. Da jede Massnahme die persönliche Freiheit einschränkt, ist das Handeln nach dem Grund-satz der Verhältnismässigkeit und Subsidiarität gerichtet.

Indem die Ressourcen des Einzelnen gezielt gefördert werden, können die Klienten zunehmend Verantwortung übernehmen, wieder selbständiger werden oder zumin-dest den Status Quo erhalten.
Der Erwachsenen- und Jugendschutz der Stadt Biel besteht aus folgenden Diensten:
• Rechtsdienste
• Finanzen & Organisation
• Dienste für Erwachsene 1&2
• Dienste für Kinder und Jugendliche 1&2
• Alimentenvermittlung

Adresse
Erwachsenen- und Jugendschutz
Zentralstr. 49
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 20 11
F: 032 326 15 95/96
ejs@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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