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Laufende Verfahren


Informations- und Mitwirkungsverfahren

Gemäss Art. 58 BauG haben die Behörden dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung bei Planungen mitwirken kann.

Mitwirkungsverfahren "A5 - Westast"

24.05 - 22.06.2012
A5 Umfahrung Biel, Generelles Projekt Westast, inklusive Zubringer rechtes Seeufer
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite 
www.a5-biel-bienne.ch »

24.05 - 22.06.2012
Teilregionaler Richtplan zu verkehrlich flandierenden Massnahmen (vfM) A5
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.seeland-biel-bienne.ch »

23.05 - 22.06.2012
Interkommunaler Richtplan Städtebau A5-Westast

Richtplan Städtebau A5-Westast    
Richtplan Städtebau A5-Westast - Erläuterungsbericht    
Auflage
Gemäss Art. 60 BauG sind Vorlagen, welche die baurechtliche Grundordnung oder eine Überbauungsordnung betreffen, während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache erhoben werden; diese ist zu begründen.

25.04. - 25.05.12:
Teiländerung der Baulinienordnung der Stadt Biel im Bereich «Primarschule Mühlefeld Nord»


Adresse
Stadtplanung
Zentralstrasse 49
2502 Biel
T: 032 326 16 21
F: 032 326 16 92
stadtplanung@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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